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B-STOCK / RESTPOSTEN

Als B-Wareauch Ware zweiter Wahl (und kurz zweite Ware oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden.

Als Restposten (nicht zu verwechseln mit Sonderposten) werden im Handel Restbestände von Waren bezeichnet.
Restposten sind Posten von Waren, die in der Regel auslaufen bzw. im Sortiment nicht weiter geführt werden. 
Diese Posten belasten die Bilanz sowie die Liquidität und müssen daher abgestoßen werden.

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